Die Landesregierung hat am 15.09.2021 die neue Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die ab dem 20.09.2021 in Kraft tritt.
Neue Regelungen:
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder unter sieben Jahre.
Ebenso ausgenommen sind minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Diese benötigen einen Nachweis der Schule, dass die Testung stattgefunden hat. ImZeitraum vom 4. bis zum 17. Oktober 2021 gilt dies nur in Verbindung mit einem Testnachweis eines Testzentrums o.ä., der höchstens 72 Stunden zurückliegt, oder mit der Auskunft eines Sorgeberechtigten über die Durchführung eines zugelassenen Selbsttests, der höchstens 72 Stunden zurückliegt (Selbstauskunft).
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Familie Heide und das Team vom Hotel Heidehof